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Aufgaben des StiftungsratsDer Stiftungsrat ist das oberste Entscheidungsgremium. Er besorgt sämtliche Geschäfte der Stiftung, verwaltet das Stiftungsvermögen und vertritt die Stiftung nach aussen. Für die Betreuung der Tiere und für den reibungslosen und korrekten Ablauf in den Tierheimen sorgen die Heimleiterinnen mit ihren Mitarbeiterinnen. Der Stiftungsrat ist dafür besorgt, dass die zur Verfügung gestellten Mittel, wie Spenden und Legate, zweckmässig und äusserst sorgfältig eingesetzt werden. Je nach Bedarf finden jährlich drei bis vier Stiftungsratssitzungen statt. Dringende Aufgaben und Geschäfte werden sofort behandelt und erledigt, zum Beispiel per Telefon, Email oder schriftlich. Der Stiftungsrat arbeitet ehrenamtlich und gratis. Wenn möglich, lädt die Stiftung ihn einmal pro Jahr zu einem gepflegten Nachtessen ein, welches auch die privaten und kollegialen Kontakte untereinander fördern soll. Die Stiftung untersteht der Kontrolle durch den Bezirksrats des Kantons Zürich. Die Präsidentin erstellt jährlich den Jahresbericht - der dem Stiftungsrat zur Genehmigung vorgelegt wird - und reicht diesen, zusammen mit der Jahresrechnung dem Bezirksrat zur Kontrolle ein. Vorher muss die Jahresrechnung von einem besonders befähigten Revisor abgenommen werden. Alles muss den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Mitglieder des Stiftungsrats
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Stiftungsrat
