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Legate und Vermächtnisse

Warum Sie die Stiftung Kleintierheim Refugium in Ihrem Testament berücksichtigen 

Wir sind eine Stiftung, die als gemeinnützige Institution auf ausschliesslich privater Basis, d.h. ohne Unterstützung der öffentlichen Hand (Stadt oder Kanton), aktiven Tierschutz betreibt. Wir sind deshalb, ausser den immer willkommenen Spenden - die leider nie ausreichen-, dringend auf Legate (=Vermächtsnisse) zur Deckung der Kosten unserer beiden Tierheime in Zürich-Schwamendingen und Sternenberg, angewiesen.

Was sind Legate (= Vermächtnisse)?

Legate sind testamentarische, d.h. letztwillige Verfügungen zugunsten natürlicher oder juristischer Personen (z.B. Stiftungen).

Das Testament kann entweder eigenhändig (handschriftlich) mit Angabe von Ort und Unterschrift, oder als öffentliches Testament unter Mitwirkung von zwei Zeugen durch eine Urkundsperson (Notar, Gemeindeschreiber o.ä.) verfasst werden.

Die Beratung durch eine Fachperson (Notar, Anwalt) ist ratsam, besonders bei komplexen Familien- und/oder Vermögensverhältnissen.

Unsere Stiftung gewährleistet den aktiven Tierschutz                                                       

In der Verfügung der Finanzdirektion des Kantons Zürich vom 31. Augsut 1978 heisst es: 

"... wurde die Stiftung Kleintierheim Refugium mit Sitz in Zürich gestützt auf § 16 lt. d StG wegen Gemeinnützigkeit steuerfrei erklärt."

"... Die Stiftung widmet sich nach wie vor der Förderung des Tierschutzes."

"... Erwerbs- oder Selbsthilfezwecke werden keine verfolgt. Eine Zweckentfremdung der Stiftungsmittel ist auch nach Auflösung der Stiftung ausgeschlossen."

Die Finanzdirektion nimmt periodisch Überprüfungen vor. In der aktuellen Verfügung (11.04.02) wird ausgeführt:

"Die Stiftung übt seit Jahren eine aktive gemeinnützige Tätigkeit aus. Es rechtfertigt sich daher, die seinerzeit gewährte Steuerbefreiung zu bestätigen."

Die von der Finanzdirektion des Kantons Zürich verfügte Steuerbefreiung wegen Gemeinnützigkeit bedeutet u.a., dass Ihr Vermächtnis vollumfänglich, d.h. ohne jeden Steuerabzug unserer Stiftung zugute kommt.

Es sei noch erwähnt, dass die Stiftung Kleintierheim jährlich dem Bezirksrat Zürich mit der Jahresrechnung und dem Jahresbericht Rechenschaft abzulegen hat, die zuvor von einem dafür besonders befähigten Revisor kontrolliert werden muss.

                         

 

 

 

 

 

 
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